Eigentlich ist die Regelung durch dieses Schildes recht einfach zu befolgen:
In § 37 Abs. 2 StVO Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil ist das Verhalten am Grünpfeil geregelt: Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Vermutlich liegt es am Unvermögen einiger Verkehrsteilnehmer sich an solch einfache Regelungen zu halten, sowie der gestiegenen Zahl an Unfällen an dieser Ampelkreuzung, das uns diese Erleichterung im Industriegebiet genommen wurde.