Im Taxistreit zwischen der Schweiz und Deutschland ist kein Ende in Sicht. Der Kanton Zürich konnte durchsetzen, dass deutsche und österreichische Taxifahrer nur noch 90 Tage im Jahr Reisende zum Flughafen Zürich-Kloten bringen und von dort abholen dürfen. Das geht aus einem Schreiben des kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit an mehr als 200 Taxiunternehmer aus den beiden Nachbarländern hervor. Betroffen sind auch etwa 90 Taxiunternehmen aus Südbaden. Erst im November 2014 hatte ein Schweizer Gericht die Rechtmäßigkeit der Flughafentransfers bestätigt.
Unter dem Titel "Vorschriften zum Bringen und Holen von Fahrgästen am Flughafen Zürich", ordnet die Zürcher Behörde an, dass zukünftig jede einzelne Fahrt von und an den Flughafen Kloten vorab über ein Onlineportal anzumelden ist. Andernfalls drohe eine Geldbuße von bis zu 5.000 Schweizer Franken. Außerdem sind Abholungen vom Flughafen nur noch an 90 Tagen im Jahr erlaubt. "Gute Nachbarschaft geht anders", sagt die Verkehrsexpertin der Industrie und Handelskammer (IHK) Hochrhein-Bodensee, Yvonne Feißt. Die südbadischen Taxiunternehmen sind über die Forderung aus Zürich verärgert.
Quelle: BZ-Online März 2015